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  • Was unterscheidet Immobilienverwaltung, Hausverwaltung und Liegenschaftsverwaltung voneinander?
    Nichts. Alle drei Begriffe bezeichnen dieselbe Tätigkeit und dieselben Verantwortlichkeiten.
  • Was kostet eine Verwaltung für Wohnungseigentumsobjekte?
    Eine seriöse Verwaltung kostet rund 4,00 € - 4,50 € pro m² Wohnnutzfläche. Prüfen Sie deshalb vermeintlich "günstige" Angebote genau, eine qualitativ hochwertige Verwaltung rechnet sich meist durch wirtschaftliches Handelns und / oder dem Werterhalt der Gebäudestruktur. Stellt man des Verwaltungshonorar den Aufwendungen einer Immobilie gegenüber, so ist dies meist ein verschwindender Anteil an den Kosten.
  • Warum gibt es so große Preisunterschiede bei Verwaltungen?
    Viele Verwaltungen bieten eine günstige Verwaltungspauschale an. Hier werden aber für viele Leistungen dann häufig Zusatzhonorare verrechnet. Ein Beispiel hierfür sind das zur Verfügung stellen von Informationen und Dokumenten. Immobilienverwaltung ist eine sehr personalintensive Dienstleistung, wichtig ist, dass der Verwalter auch die notwendige Zeit für ein Objekt aufbringen kann und nicht für viele hunderte Einheiten gleichzeitig Ansprechpartner sein muss.
  • Wofür ist die Verwaltung im Wohnungseigentum zuständig?
    Hausverwaltungen sind für die kaufmännische und technische Verwaltung eines Gebäudes zuständig. Ihr Aufgabenbereich ist gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt. Zu ihren wichtigsten Verantwortlichkeiten gehören im Wesentlichen: - Die Organisation der Reinigung und Instandhaltung des Hauses, - Die Organsisation von Instandhaltungsmaßnahmen, - Die Abrechnung der Betriebskosten, - Die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten sowie - Das Bilden von Rücklagen - Die Buchhaltung der Eigentümergemeinschaft samt Umsatzsteuervoranmeldung und führen der Konten - Durchführen von Eigentümerversammlungen
  • Wofür ist die Verwaltung im Mietshaus zuständig
    Die Hausverwaltung im Mietshaus ist für die kaufmännische und technische Verwaltung eines Gebäudes zuständig. Außerdem übernimmt Sie die Kommunikation mit den Mietern sowie das Leerstandsmanagement. Zu ihren wichtigsten Verantwortlichkeiten gehören im Wesentlichen: - Die Organisation der Reinigung und Instandhaltung des Hauses, - Die Organsisation von Instandhaltungsmaßnahmen, - Die Abrechnung der Betriebskosten, - Die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten sowie - Die Buchhaltung des Objekts oder Immobilienbestands samt Umsatzsteuervoranmeldung und führen der Konten - Kommunikation mit den Mietern - Vermietung leerer Einheiten sowie die Organisation des Mieterwechsels
  • Ich möchte meine Hausverwaltung im Wohnungseigentum wechseln, was muss ich tun?
    Um einen Wechsel Ihrer bestehenden Verwaltung erfolgreich durchführen zu können, sollten Sie die folgenden fünf Schritte beachten: 1. Kontaktaufnahme mit den Miteigentümern: Finden Sie Mitstreiter, die ebenfalls einen Verwaltungswechsel wünschen. Ermitteln Sie die allgemeine Stimmung unter den Eigentümern. Je größer der Wunsch nach einem Wechsel, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Beschlussfassung. 2. Überprüfung der Kündigungsfristen: Prüfen Sie den bestehenden Verwaltungsvertrag auf Möglichkeiten zur Kündigung. Befristete Verträge laufen zum vereinbarten Termin aus. Eine vorzeitige Kündigung ist meist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Verwalters möglich. In der Regel sind Verwaltungsverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen und bieten eine jährliche Kündigungsoption. Ohne besondere Vereinbarungen kann bis zum 30. September des laufenden Verwaltungsjahres gekündigt werden, um zum 31. Dezember wirksam zu werden. 3. Einholen und Vergleichen von Angeboten anderer Hausverwaltungen: Bestimmen Sie, welche Dienstleistungen für Sie von besonderer Bedeutung sind. Kontaktieren Sie andere Hausverwaltungen, um unverbindliche Angebote einzuholen. Erstellen Sie eine Vergleichsmatrix für die Angebote, um wesentliche Dienstleistungen gegenüberzustellen. Definieren Sie Ihre spezifischen Anforderungen an die neue Hausverwaltung. 4. Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft: Bringen Sie den Wechselbeschluss in einer Eigentümerversammlung ein. Je mehr Eigentümer den Wechsel befürworten, desto besser. 5. Übergabe an die neue Hausverwaltung: Nach einer erfolgreichen Beschlussfassung übernimmt die neue Hausverwaltung die Aufgaben. Die bisherige Hausverwaltung wird abgelöst und die neue Verwaltung tritt ihre Arbeit an.
  • Wir oft findet eine Begehung durch die Hausverwaltung statt?
    Grundsätzlich findet eine Begehung einmal jährlich mit Hilfe eines fixen Protokolls statt. Dies meist einige Zeit vor der Eigentümerversammlung. Sollten aus welchen Gründen auch immer, häufigere Begehungen nötig sein, so kann das selbstverständlich so vereinbart werden.
  • Wann wird eine Eigentümerversammlung abgehalten?
    Solange nichts anderes vereinbart oder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anteile beschlossen wird, beruft der Hausverwalter alle zwei Jahre eine Eigentümerversammlung ein.
  • Bis wann bekomme ich meine Jahresabrechnung?
    Die Hausverwaltung ist verpflichtet, eine ordentliche und richtige Abrechnung über die Betriebskosten und die Instandhaltungsrücklage zu erstellen. Sämtliche Ausgaben und Einnahmen des Abrechnungsjahres müssen darin aufgelistet sein. Die Abrechnung muss den EigentümerInnen bis spätestens 30. Juni des Folgejahres zugesendet werden.
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